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§ 14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Professionelle Anmeldung und Installation steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Wärmepumpen, Wallboxen, PV-Anlagen und Energiespeicher fachgerecht registrieren und von reduzierten Netzentgelten profitieren. § 14a EnWG Anmeldung in Marpingen und im Saarland.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - § 14a EnWG Anmeldung für Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Anlagen

Was bedeutet der §14a EnWG für den Endverbraucher?

Seit dem 1. Januar 2025 regelt der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz. Diese Regelung betrifft alle elektrischen Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen wurden.

Das Ziel, trotz steigendem Energiebedarf, ist es, die Netzstabilität zu gewährleisten, indem der Netzbetreiber bei Bedarf die Leistung bestimmter Geräte temporär reduzieren kann. Diese Reduzierung kann stufenweise erfolgen, jedoch nie unter 4,2 kW. Der normale Haushaltsstromverbrauch bleibt unberührt.

Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten und können so Ihre Energiekosten senken.

Betroffene Verbrauchseinrichtungen

  • • Wärmepumpe
  • • Wallbox
  • • Klimaanlage
  • • Energiespeicher
  • • Heizstab
  • • PV-Anlage

Ihre Vorteile durch § 14a EnWG

Reduzierte Netzentgelte

Profitieren Sie von deutlich reduzierten Netzentgelten durch die Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtung. Je nach gewähltem Modul können Sie mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Netzentgelte reduzieren mit § 14a EnWG.

Drei Tarifmodelle zur Auswahl

Wählen Sie zwischen pauschaler Reduzierung (Modul 1), prozentualer Reduzierung mit separatem Zähler (Modul 2) oder zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3) – passend zu Ihrem Verbrauchsverhalten. Tarifmodelle für § 14a EnWG.

Netzsicherheit garantiert

Ihre Grundversorgung bleibt jederzeit gesichert. Eine vollständige Abschaltung ist nicht zulässig, und Ihr normaler Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Netzsicherheit durch § 14a EnWG.

Zukunftssicher

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Energiewende. Die fachgerechte Anmeldung ist Pflicht für alle neuen Anlagen ab 2025. Zukunftssicher mit § 14a EnWG.

So läuft die Anmeldung ab

1

Kontaktaufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen ausführlich – gerne auch mit Bildern Ihrer Anlage. Geben Sie an, um welche steuerbare Verbrauchseinrichtung es sich handelt (Wärmepumpe, Wallbox, etc.). Kontaktaufnahme für § 14a EnWG Anmeldung.

2

Telefonische Beratung

Wir kontaktieren Sie zeitnah telefonisch, um die Details zu besprechen und einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Dabei klären wir bereits erste Fragen zur Umsetzung. Telefonische Beratung für § 14a EnWG.

3

Vor-Ort-Termin

Bei einem Termin vor Ort prüfen wir die konkreten Gegebenheiten, besprechen die optimale Lösung und klären alle technischen Details. Wir beraten Sie auch zur Wahl des passenden Tarifmodells. Vor-Ort-Termin für § 14a EnWG.

4

Installation & Anmeldung

Wir führen die notwendigen Installationsarbeiten durch und übernehmen die fachgerechte Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber – alles aus einer Hand. Installation & Anmeldung nach § 14a EnWG.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden?

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und fachgerechte Anmeldung Ihrer Anlage nach § 14a EnWG. Wir kümmern uns um alle technischen und administrativen Details. Kostenlose Beratung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Marpingen und im Saarland. Wärmepumpe anmelden, Wallbox anmelden, PV-Anlage anmelden, Energiespeicher anmelden.

Weitere Fragen?

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und anderen Elektroinstallationen.

Zu den FAQ